“Brennbarkeitstest von Benzin”: Automechaniker steckt Kfz-Werkstatt in Brand



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“Brennbarkeitstest von Benzin”: Automechaniker steckt Kfz-Werkstatt in Brand
Ja, Benzin brennt. Das hat eine Gruppe Männer aus NRW auf die harte Tour lernen müssen.

  • Ein Automechaniker aus Nordrhein-Westfalen hat eine Kfz-Werkstatt in Brand gesteckt 
  • Er soll dabei versucht haben, auslaufendes Benzin einem “Brennbarkeitstest” zu unterziehen

Es gibt bestimmte Dinge, die weiß wohl jeder Mensch, der nicht mehr im Kindergarten ist:

Messer und Scheren sind scharf, Putzmittel sind keine Getränke und Steckdosen sind nicht dafür da, um seine Finger dort hineinzustecken. Und: manche Flüssigkeiten sind leicht entflammbar.

Benzin zum Beispiel. Das eignet sich weder zum Trinken noch hat es etwas in der Nähe einer offenen Flamme zu suchen. Dieser Tatsache ist sich jeder Erwachsene bewusst. Jeder? Naja, fast.

Ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, der das Gegenteil beweist, beschäftigt seit Jahren die Gerichte im Großraum Hamm.

Dort war es im Januar 2013 zu einem Gebäudebrand gekommen, nachdem drei Männer in einer Kfz-Mietwerkstatt versucht hatten, einen Benzintank an einem Opel Corsa auszutauschen. Darüber berichtet die “Neue Juristische Wochenzeitschrift”.

Ein “Brennbarkeitstest” von Benzin schlug fehl

Zwecks der Reparatur des Autos mietete einer der Männer die Werkstatt an. Um den Tank des Wagens auszutauschen ließen die Beteiligten das darin enthaltene Benzin in einen offenen Eimer laufen.

Um das Ablassen der hoch entflammbaren Flüssigkeit zu beschleunigen, schlug einer der Angeklagten ein Loch in den Tank, welches ein anderer der Männer dann sogar noch vergrößerte. Dabei tropfte Benzin auf den Boden der Werkstatt, sowie auf die Hand einer der Männer.

Bis hierhin ist der Fall zumindest noch mehr oder weniger nachvollziehbar. Doch was dann geschah, lässt am Verstand der Beteiligten zweifeln.

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Um die Brennbarkeit des ausgetretenen Benzins zu “testen”, zündete einer der Angeklagten die Hand seines Freundes an.

Diese fing sofort Feuer, welches der Betroffene umgehend versuchte “auszuschlagen”. Doch genau in diesem Moment, sprang der Funke wortwörtlich über.

Das Benzin auf dem Fußboden, im Eimer und im Fahrzeugtank entzündete sich und verursachte dadurch einen Werkstattbrand, der das gesamte Gebäude in Schutt und Asche legte. Höhe der dadurch verursachten Kosten: 409.000 Euro.

Versicherung verlangt Geld zurück

Für den Werkstattbesitzer und die drei Beteiligten war klar: ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Diese übernahm den Fall zunächst und kam für den Schaden auf.

Doch nur kurze Zeit später prüfte der Versicherer aus Münster den Fall erneut und verlangte darauf das Geld von den Beklagten zurück. Ein Rechtsstreit entbrannte.

Fünf Jahre nach dem Vorfall herrscht nun endlich Klarheit: Das Landgericht Arnsberg hat die Schadensersatzpflicht der vier Männer festgestellt. Eine Berufung der Angeklagten vor dem Oberlandesgericht in Hamm wurde abgewiesen – und das aus gutem Grund.

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Denn laut eines durch das Gericht hinzugezogenen Sachverständigen sei bereits das Ablassen von Benzin in einen offenen Eimer grob unsachgemäß und widerspräche jeder Sicherheitsvorschrift. Das gleiche gelte für Benzin auf dem Fußboden, dass nicht sofort beseitigt wird.

Wer in solch einer Situation auch noch mit einer offenen Flamme hantiere, handle extrem fahrlässig. Dass es bei der ganzen Aktion nur Sachgegenstände und keine Menschen zu Schaden kamen, sei laut des Sachverständigen nur als ein großes Glück zu bezeichnen.

Den entstanden Schaden müssen die Beteiligten nun selbst zahlen.

(tb)

www.huffingtonpost.de/entry/gericht-haftpflicht-benzin-brennbarkeitstest-werkstattfeuer_de_5a798041e4b0164659c7d829


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